
Ein 55-Jähriger wurde in Neustadt/Weinstraße mit 0,87 Promille am Steuer erwischt. Nach Blutentnahme erwartet ihn nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Am Abend des 17. August 2026 hat die Polizeiinspektion Neustadt/Weinstraße einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der unter Alkoholeinfluss stand. Der Vorfall ereignete sich gegen 19:40 Uhr in der Exterstraße in Neustadt/Weinstraße, als Beamte einen 55-jährigen Fahrer in seinem VW Golf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bereits beim ersten Kontakt mit dem Mann stellten die Polizisten Atemalkoholgeruch fest – ein deutliches Warnsignal, dem die Beamten umgehend nachgingen.
Ein direkt vor Ort durchgeführter Vortest bestätigte den Verdacht: Das Gerät zeigte einen Wert von 0,87 Promille an. Damit lag der 55-Jährige zwar knapp unter der strafrechtlich relevanten Grenze von 1,6 Promille, jedoch deutlich über dem Grenzwert für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. In Deutschland gilt für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren eine Null-Promille-Grenze; für alle anderen Fahrerinnen und Fahrer ist ab 0,5 Promille eine Ordnungswidrigkeit gegeben – vorausgesetzt, es liegen keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen vor.
Um einen gerichtsverwertbaren Nachweis zu sichern, sollte der Mann auf der Dienststelle einen offiziellen Atemalkoholtest absolvieren. Dieser Schritt scheiterte jedoch: Aufgrund des geringen Lungenvolumens des Fahrers war es nicht möglich, den beabsichtigten Test ordnungsgemäß durchzuführen. Die Beamten reagierten daraufhin mit der nächsten zulässigen Maßnahme und entnahmen dem 55-Jährigen eine Blutprobe. Diese wird nun laboratorisch ausgewertet und liefert den gerichtsverwertbaren Nachweis des tatsächlichen Blutalkoholgehalts zum Tatzeitpunkt.
Damit der Mann nicht erneut alkoholisiert ans Steuer setzen konnte, wurde der Fahrzeugschlüssel des VW Golf einer Bekannten des Fahrers übergeben. Eine einfache, aber wirksame Maßnahme, um weiteres Gefährdungspotenzial auf der Straße zu vermeiden. Der 55-Jährige selbst musste das Fahrzeug stehen lassen.
Auf den Fahrer kommen nun rechtliche Konsequenzen zu. Die Polizei hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wird die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall informiert. Diese kann im weiteren Verlauf prüfen, ob Maßnahmen hinsichtlich der Fahrerlaubnis des Mannes erforderlich sind – etwa die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU).
Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig konsequente Verkehrskontrollen sind. Alkohol am Steuer gehört nach wie vor zu den häufigsten Unfallursachen im Straßenverkehr. Schon vergleichsweise geringe Mengen Alkohol beeinträchtigen die Reaktionsfähigkeit, das Einschätzungsvermögen und die Konzentration. Wer sich trotzdem hinters Steuer setzt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße führt regelmäßig Kontrollen durch, um die Sicherheit auf den Straßen in der Region zu gewährleisten. Antenne Pfalz berichtet laufend über aktuelle Ereignisse und Polizeimeldungen aus der Pfalz – bleiben Sie mit uns informiert auf antenne-pfalz.de.






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