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Alkoholfahrt in Herxheim am Berg: Polizei zieht Fahrerin aus dem Verkehr

Verkehrskontrolle in Herxheim am Berg: Eine Autofahrerin wurde mit 0,68 Promille erwischt und muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.

Redaktion
·
23. Oktober 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 19 Minuten

Verkehrskontrolle in der Weinstraße endet mit Ordnungswidrigkeitenverfahren

In Herxheim am Berg hat die Polizei am Abend des 22. Oktober 2026 eine Fahrzeugführerin aus dem Verkehr gezogen, die zuvor Alkohol getrunken hatte. Wie die Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße mitteilt, fand die Kontrolle gegen 22:23 Uhr in der Weinstraße statt. Solche Verkehrskontrollen gehören zum Alltag der Beamten in der Region und dienen dazu, die Sicherheit auf den Straßen der Pfalz zu erhöhen.

Freiwilliger Atemalkoholtest bestätigt Verdacht

Im Rahmen der Kontrolle räumte die Fahrerin selbst ein, vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert zu haben. Die eingesetzten Polizeikräfte führten daraufhin einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab um 22:24 Uhr einen Wert von 0,81 Promille. Damit lag die Frau deutlich über dem gesetzlich zulässigen Grenzwert für Fahranfänger und Berufskraftfahrer, aber auch über der Grenze, ab der für erfahrene Fahrzeugführer empfindliche Konsequenzen drohen.

Die Polizei belehrte die Fahrerin noch vor Ort über das eingeleitete Ordnungswidrigkeitenverfahren. Im Anschluss daran wurde ihr Fahrzeug mit ihrem Einverständnis ordnungsgemäß auf dem Parkplatz einer Wein Lounge abgestellt, sodass es keine Behinderung für andere Verkehrsteilnehmer darstellte.

Gerichtsverwertbarer Test auf der Dienststelle

Da ein freiwilliger Atemalkoholtest allein rechtlich nicht für ein Verfahren ausreicht, wurde die Frau anschließend zur Dienststelle gebracht. Dort führten die Beamten einen gerichtsverwertbaren Atemalkoholtest durch. Dieser bestätigte den Verdacht und ergab einen Wert von 0,68 Promille. Damit stand für die Polizei fest, dass die Fahrerin unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hatte.

Als Konsequenz wurde der Fahrzeugschlüssel sichergestellt, damit die Frau nicht erneut alkoholisiert losfahren konnte. Zudem informierten die Beamten die zuständige Fahrerlaubnisbehörde über den Vorfall, die nun prüfen wird, ob weitere verwaltungsrechtliche Maßnahmen notwendig sind.

Ordnungswidrigkeitenverfahren nach § 24a StVG eingeleitet

Gegen die Fahrerin wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes eingeleitet. Diese Vorschrift regelt, dass bereits ein Alkoholwert von 0,5 Promille oder mehr am Steuer eine Ordnungswidrigkeit darstellt, auch wenn keine konkrete Verkehrsgefährdung vorliegt. Betroffene müssen in solchen Fällen in der Regel mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem befristeten Fahrverbot rechnen.

Verkehrskontrollen als Teil der regionalen Sicherheitsarbeit

Der Vorfall in Herxheim am Berg reiht sich in eine ganze Serie von Verkehrskontrollen der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße ein. Erst kurz zuvor hatten Beamte im Bereich der Limburgschule in Bad Dürkheim eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt und dabei zwölf Geschwindigkeitsverstöße sowie einen weiteren Verstoß festgestellt. Auch in Freinsheim und Wachenheim überwachte die Polizei am selben Tag die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, nachdem sich Bürger über zu schnelles Fahren beschwert hatten.

Diese regelmäßigen Kontrollen zeigen, dass die Polizei in der Pfalz verstärkt auf Prävention setzt, um die Verkehrssicherheit in Wohngebieten, vor Schulen und auf vielbefahrenen Strecken zu gewährleisten. Gerade Alkohol am Steuer bleibt dabei ein zentrales Thema, da er nach wie vor eine der häufigsten Ursachen für schwere Verkehrsunfälle ist.

Was Autofahrerinnen und Autofahrer beachten sollten

Der aktuelle Fall aus Herxheim am Berg erinnert daran, wie schnell aus einem geselligen Abend mit einem Glas Wein eine ernsthafte rechtliche Angelegenheit werden kann. Wer sich nach dem Konsum von Alkohol nicht sicher ist, ob er oder sie noch fahrtüchtig ist, sollte lieber auf Alternativen wie Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder einen nüchternen Fahrer zurückgreifen. Die Polizei rät grundsätzlich dazu, im Zweifel auf das Autofahren zu verzichten, um sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.

Für Rückfragen zu diesem und weiteren Vorfällen steht die Polizeiinspektion Bad Dürkheim zur Verfügung. Die Dienststelle in der Weinstraße Süd 36 ist telefonisch sowie per E-Mail erreichbar und informiert regelmäßig über aktuelle Einsätze und Kontrollen in der Region.

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