
In Limburgerhof stürzte ein alkoholisierter 63-jähriger Radfahrer und verletzte dabei eine Frau schwer.
Ein folgenreicher Abend in Limburgerhof: Am Dienstagabend, dem 1. September 2026, bestieg ein 63-jähriger Mann gegen 21:50 Uhr sein Fahrrad, um nach dem Besuch einer Kneipe nach Hause zu fahren. Doch schon nach wenigen Metern verlor der Mann die Kontrolle über sein Rad und stürzte zu Boden. Beim Fallen traf er mit voller Wucht das Bein einer 58-jährigen Frau, die sich in seiner unmittelbaren Nähe befand.
Der Vorfall ereignete sich laut Polizeimeldung im Bereich Limburgerhof und wurde von der Polizeiinspektion Schifferstadt aufgenommen, die der Polizeidirektion Ludwigshafen unterstellt ist.
Die 58-jährige Frau trug durch den Sturz des Radfahrers schwerwiegende Verletzungen davon. Sie musste mit dem Verdacht einer Beinfraktur in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Über den weiteren Verlauf ihrer Behandlung oder ihren aktuellen Gesundheitszustand machte die Polizei keine weiteren Angaben.
Der Vorfall zeigt einmal mehr, welche Gefahr betrunkenes Radfahren nicht nur für den Fahrer selbst, sondern insbesondere auch für unbeteiligte Dritte darstellen kann. Eine scheinbar harmlose Heimfahrt mit dem Fahrrad kann durch Alkoholkonsum schnell zur ernsthaften Gefährdung für andere Menschen werden.
Die eingesetzten Beamten der Polizeiinspektion Schifferstadt stellten beim 63-jährigen Radfahrer deutliche Anzeichen für den Konsum von Alkohol fest. Der Mann wurde daraufhin mit zur Polizeidienststelle genommen, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde. Diese soll Aufschluss über den genauen Alkoholgehalt im Blut zum Tatzeitpunkt geben.
Gegen den Radfahrer wird nun wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge des Genusses alkoholischer Getränke ermittelt. Der entsprechende Straftatbestand ist im deutschen Straßenverkehrsrecht klar geregelt und gilt ausdrücklich auch für Radfahrerinnen und Radfahrer – ein Umstand, der vielen nicht bewusst ist.
Immer wieder kommt es in der Region zu Vorfällen, bei denen Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr gefährlich zusammentreffen. Erst kurz zuvor, am Sonntagmittag des 30. August 2026, stürzte in Schifferstadt eine 33-jährige Frau mit ihrem E-Scooter auf einem Feldweg in der Nähe eines Gemüsehändlers. Sie erlitt dabei eine Platzwunde am Kopf und wurde vor Ort durch den Rettungsdienst erstversorgt. Auch in diesem Fall ergaben sich Hinweise auf Alkoholkonsum.
Beide Vorfälle unterstreichen, dass Alkohol am Steuer – ob eines Autos, eines E-Scooters oder eines klassischen Fahrrads – ein erhebliches Risiko für alle Beteiligten darstellt. Das Fahrrad gilt im deutschen Recht als Fahrzeug, und wer alkoholisiert damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, kann sich strafbar machen. Bei einem Atemalkoholwert von 1,6 Promille oder mehr beziehungsweise bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille drohen empfindliche Strafen.
Die Gefährdung des Straßenverkehrs infolge von Alkohol ist kein Kavaliersdelikt. Im schlimmsten Fall drohen neben einem Bußgeld auch strafrechtliche Konsequenzen sowie der Verlust der Fahrerlaubnis – auch wenn man „nur“ Fahrrad gefahren ist. Wer nach dem Genuss alkoholischer Getränke unterwegs ist, sollte daher unbedingt auf öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder die Unterstützung nüchterner Bekannter zurückgreifen.
Für Rückfragen zum Vorfall in Limburgerhof steht die Polizeiinspektion Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235 / 495-0 oder per E-Mail an pischifferstadt@polizei.rlp.de zur Verfügung.






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