
Der Rhein-Pfalz-Kreis hat eine neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut erlassen.
Der Rhein-Pfalz-Kreis hat eine neue Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut (AFP) bei Bienen erlassen. Die Maßnahme betrifft alle Imkerinnen und Imker, die Bienenvölker in das Zuständigkeitsgebiet der Kreis-Veterinärbehörde transportieren möchten. Die neue Regelung ist prophylaktischer Natur und soll verhindern, dass die gefährliche Bienenseuche im Zuge der aktuell beginnenden Bienenwanderungen in die Region gelangt.
Gemäß der neuen Allgemeinverfügung dürfen Bienenvölker nur dann in das Zuständigkeitsgebiet der Veterinärbehörde des Kreises gebracht werden, wenn diese zusätzlich zur klinischen Untersuchung auch einer mikrobiologischen Laboruntersuchung der Futterkränze mit negativem Ergebnis unterzogen wurden. Ein positives Testergebnis bedeutet, dass der Transport in das Gebiet untersagt ist.
Auch für die Ausstellung von Wanderkarten für Bienenvölker gelten ab sofort strengere Anforderungen: Diese werden ebenfalls nur noch ausgestellt, wenn eine entsprechende mikrobiologische Untersuchung mit negativem Ergebnis vorliegt. Imkerinnen und Imker sind daher gut beraten, sich rechtzeitig vor geplanten Transporten um die notwendigen Untersuchungen zu kümmern.
Das Zuständigkeitsgebiet der Kreis-Veterinärbehörde ist größer als der Rhein-Pfalz-Kreis allein. Es umfasst neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal. Die neue Verfügung gilt damit für ein weiträumiges Gebiet in der Pfalz und betrifft eine Vielzahl von Imkerinnen und Imkern, die ihre Völker in dieser Region halten oder dorthin transportieren möchten.
Die aktuelle Allgemeinverfügung kann auf der Webseite des Rhein-Pfalz-Kreises eingesehen werden. Dort sind auch die früheren Verfügungen abrufbar.
Wichtig zu wissen: Die bereits bestehenden Allgemeinverfügungen zur AFP nach der amtlichen Feststellung der Bienenseuche im Landkreis Bad Dürkheim und der Gemeinde Maxdorf aus dem Jahr 2025 bleiben weiterhin in Kraft. In die dort festgelegten Sperrzonen dürfen nach wie vor keine Bienenvölker oder Bienen verbracht werden. Die neue Verfügung ergänzt also die bestehenden Maßnahmen und fügt eine weitere präventive Schutzschicht hinzu.
Die Amerikanische Faulbrut ist eine bakterielle Erkrankung, die ausschließlich Honigbienen befällt. Für den Menschen ist sie vollkommen ungefährlich – auch vom Verzehr des Honigs geht keinerlei Gefahr aus. Dennoch ist die AFP für Bienenvölker eine ernste Bedrohung, da sie sich schnell ausbreiten und ganze Völker vernichten kann. Genau deshalb sind konsequente Schutzmaßnahmen wie die neue Allgemeinverfügung so wichtig.
Weiterführende Informationen zur Krankheit stellt das Friedrich-Löffler-Institut, das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, auf seiner Webseite bereit.
Mit dem Beginn der Bienenwanderungssaison sollten alle Imkerinnen und Imker, die ihre Völker in das Zuständigkeitsgebiet transportieren möchten, folgende Punkte beachten:
Die neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises ist ein wichtiges Signal für den Schutz der heimischen Bienenpopulation. Mit der Pflicht zur mikrobiologischen Laboruntersuchung setzt die Veterinärbehörde auf Prävention, bevor die Amerikanische Faulbrut überhaupt Fuß fassen kann. Angesichts der aktuell beginnenden Bienenwanderungen ist diese Maßnahme besonders zeitgemäß. Imkerinnen und Imker in der Region sind aufgerufen, die neuen Vorschriften ernst zu nehmen und die Gesundheit ihrer Völker sowie die der Nachbarvölker durch verantwortungsvolles Handeln zu schützen.






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