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Bad Dürkheim: Polizei stoppt zwei Jugendliche mit E-Scootern ohne Versicherung

Zwei 14-jährige Jugendliche wurden in Bad Dürkheim mit E-Scootern ohne Versicherung erwischt. Was das rechtlich bedeutet und was Eltern wissen müssen.

Redaktion
·
9. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 3 Wochen

Kontrolle in der Mannheimer Straße deckt Verstöße auf

Am Dienstag, den 8. September 2026, gegen 19:48 Uhr, kontrollierten Beamte der Polizeiinspektion Bad Dürkheim im Rahmen einer Streife in der Mannheimer Straße zwei Jugendliche, die mit E-Scootern unterwegs waren. Beide Fahrer waren 14 Jahre alt. Was bei der Kontrolle zum Vorschein kam, hat rechtliche Konsequenzen – nicht nur für die Jugendlichen selbst, sondern auch für die Halter der Fahrzeuge.

Kein Versicherungsschutz, keine Kennzeichen

Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass für keinen der beiden E-Scooter ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz bestand. Damit fehlten den Fahrzeugen auch die vorgeschriebenen Versicherungskennzeichen, die im öffentlichen Straßenverkehr zwingend erforderlich sind. Die beiden Jugendlichen räumten den Verstoß noch vor Ort ein.

Im Anschluss an die Kontrolle wurden die E-Scooter nicht weiter gefahren, sondern zu einer nahegelegenen Wohnanschrift geschoben und dort einem Erziehungsberechtigten übergeben. Die Eltern der Jugendlichen wurden über den Sachverhalt informiert. Darüber hinaus leitete die Polizei Ermittlungen gegen die jeweiligen Halter der E-Scooter ein.

Pflicht zur Haftpflichtversicherung gilt auch für E-Scooter

Die Polizei nutzte den Vorfall, um ausdrücklich auf die geltende Rechtslage hinzuweisen: Für die Nutzung von E-Scootern im öffentlichen Verkehrsraum ist ein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz gesetzlich vorgeschrieben. Wer ohne einen solchen Schutz fährt, begeht eine Straftat gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz – unabhängig vom Alter des Fahrers.

Das Versicherungskennzeichen, das jährlich erneuert wird, dient dabei als sichtbarer Nachweis des bestehenden Versicherungsschutzes. Es muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht sein. Fehlt es, kann das Fahrzeug nicht legal im öffentlichen Raum bewegt werden.

Kein Einzelfall in der Region

Der Vorfall in Bad Dürkheim steht nicht allein. Bereits am 7. September 2026, also einen Tag zuvor, war einer Streifenwagenbesatzung auf der L454 zwischen Weisenheim am Sand und Maxdorf eine Kolonne von drei E-Scootern aufgefallen. Einer der Fahrer erreichte dabei nach polizeilicher Wahrnehmung eine Geschwindigkeit von mehr als 70 km/h – ein deutlich gefährlicheres Szenario, das ebenfalls Konsequenzen nach sich zog.

Diese Häufung von Vorfällen rund um E-Scooter zeigt, dass das Bewusstsein für die gesetzlichen Anforderungen bei der Nutzung dieser Fahrzeuge offenbar noch nicht überall angekommen ist. Gerade bei jüngeren Nutzern und ihren Eltern besteht Informationsbedarf.

Was Eltern und E-Scooter-Nutzer wissen müssen

Wer einen E-Scooter im öffentlichen Straßenraum nutzen möchte, muss einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Eine gültige Haftpflichtversicherung ist Pflicht – erkennbar am jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen am Fahrzeug.
  • E-Scooter dürfen in Deutschland grundsätzlich nur auf Radwegen oder – falls nicht vorhanden – auf der Fahrbahn gefahren werden, nicht auf Gehwegen.
  • Das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern im Straßenverkehr beträgt 14 Jahre.
  • Alkohol am Steuer gilt auch für E-Scooter-Fahrer.
  • Wer ohne Versicherungsschutz fährt, macht sich strafbar – die Konsequenzen treffen in solchen Fällen auch die Halter der Fahrzeuge.

Besonders Eltern, deren Kinder einen E-Scooter besitzen oder nutzen, sind in der Pflicht, sicherzustellen, dass das Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist und alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – das zeigt der Fall aus Bad Dürkheim deutlich.

Fazit: Verantwortung nicht unterschätzen

Der Vorfall in der Mannheimer Straße ist ein mahnendes Beispiel dafür, wie leichtfertig die gesetzlichen Anforderungen rund um E-Scooter mitunter ignoriert werden. Die Polizei Bad Dürkheim hat klar gehandelt: Die Fahrzeuge wurden sichergestellt, Ermittlungen gegen die Halter eingeleitet und die Erziehungsberechtigten einbezogen. Wer einen E-Scooter nutzt – ob jung oder alt – trägt Verantwortung für sich und andere im Straßenverkehr. Ein gültiger Versicherungsschutz ist dabei nicht optional, sondern gesetzliche Pflicht.

Weitere Informationen rund um aktuelle Meldungen aus der Pfalz gibt es auf antenne-pfalz.de.

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