
In Schifferstadt stoppte die Polizei einen 45-Jährigen auf einem unversicherten E-Scooter. Das Fahrzeug wurde sichergestellt, ein Strafverfahren droht.
Ein aufmerksamer Blick einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Schifferstadt hat am Mittwoch, dem 12. August 2026, Konsequenzen für einen E-Scooter-Fahrer: Gegen 15 Uhr fiel den Beamten in der Carl-Benz-Straße in Schifferstadt auf, dass an dem Elektrokleinstfahrzeug keine gültige Versicherungsplakette angebracht war. Das ist im öffentlichen Straßenverkehr eine klare Ordnungswidrigkeit – und in diesem Fall mehr als das.
Die Polizisten stoppten den Fahrer und führten eine Verkehrskontrolle durch. Der 45-jährige Mann konnte auch während der Kontrolle keinerlei Nachweis über eine aktuell bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung vorlegen. Damit war eindeutig: Der E-Scooter war ohne jeglichen Versicherungsschutz auf öffentlichen Straßen unterwegs.
Um zu verhindern, dass der E-Scooter weiterhin illegal im öffentlichen Straßenraum genutzt wird, handelten die Beamten konsequent: Sie untersagten dem 45-Jährigen die Weiterfahrt und stellten das Fahrzeug vorsorglich sicher. Diese sogenannte präventive Sicherstellung dient dazu, weitere Verstöße unmittelbar zu unterbinden und andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.
Denn wer unversichert fährt, gefährdet nicht nur sich selbst – auch Dritte, die in einen Unfall verwickelt werden, hätten im Schadensfall möglicherweise keinen Ansprechpartner für Schadensersatzansprüche. Genau das will das Pflichtversicherungsgesetz verhindern, das für alle motorbetriebenen Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr eine Haftpflichtversicherung vorschreibt – ausnahmslos auch für E-Scooter.
Den 45-jährigen Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das ist keine Kleinigkeit: Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz sind in Deutschland keine bloße Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.
Die Polizeiinspektion Schifferstadt hat den Vorfall entsprechend dokumentiert und die weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet. Rückfragen zum Vorfall können direkt an die Polizeiinspektion Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235 / 495-0 oder per E-Mail an pischifferstadt@polizei.rlp.de gerichtet werden.
Der Vorfall in Schifferstadt ist ein deutliches Signal, dass die Polizei E-Scooter keineswegs als fahrlässig zu behandelnde Randerscheinung im Straßenverkehr betrachtet. Wer einen solchen Elektroroller auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen nutzen möchte, muss zwingend folgende Voraussetzungen erfüllen:
Besonders wichtig: Die Versicherungsplaketten für E-Scooter werden in der Regel jährlich erneuert und haben eine farbliche Kennzeichnung, anhand derer Polizeibeamte auf den ersten Blick erkennen können, ob das Fahrzeug für das laufende Jahr versichert ist. Fehlt die Plakette oder ist sie abgelaufen, ist das ein unmittelbares Warnsignal für die Beamten.
Der Einsatz vom Mittwochnachmittag zeigt, dass die Polizeiinspektion Schifferstadt den Straßenverkehr in der Region aktiv im Blick behält – und das nicht nur bei Kraftfahrzeugen. Auch Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter werden konsequent kontrolliert. Wer glaubt, mit einem solchen Fahrzeug unter dem Radar zu bleiben, täuscht sich: Fehlende Versicherungsplaketten fallen Streifenbeamten auch im fließenden Verkehr sofort auf.
Für alle E-Scooter-Besitzerinnen und -Besitzer in der Pfalz gilt daher: Überprüft regelmäßig, ob eure Versicherung noch gültig ist und die aktuelle Plakette korrekt am Fahrzeug befestigt ist. Die Konsequenzen eines Verstoßes – wie das Strafverfahren, das dem 45-Jährigen aus Schifferstadt nun bevorsteht – sind erheblich und leicht vermeidbar.






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