
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz warnt vor „Ghost-Pairing“: Kriminelle verknüpfen fremde Geräte mit WhatsApp-Konten und ergaunern Geld.
Kriminelle werden immer erfinderischer, wenn es darum geht, an fremde Daten und Geld zu gelangen. Derzeit warnt das Polizeipräsidium Rheinpfalz vor einer neuen Phishing-Methode, die unter dem Begriff „Ghost-Pairing“ bekannt ist. Das Tückische an dieser Masche: Sie läuft im Verborgenen ab – und die Betroffenen merken oft zunächst überhaupt nichts davon.
Bei „Ghost-Pairing“ versuchen die Täter, ein von ihnen kontrolliertes Gerät unbemerkt mit dem WhatsApp-Konto ihrer Opfer zu verknüpfen. Gelingt ihnen das, können sie Nachrichten und weitere Inhalte einsehen, Kontakte auslesen und selbst Nachrichten im Namen des Opfers versenden – ohne dass das eigene Smartphone dabei auch nur die geringste Auffälligkeit zeigt. Es funktioniert nämlich ganz normal weiter.
Der Angriff beginnt häufig mit einer scheinbar harmlosen Nachricht. Besonders gefährlich: Diese Nachricht kann sogar von einem bereits gehackten Konto eines Bekannten stammen, sodass die Empfänger keinen Verdacht schöpfen. Unter einem Vorwand werden die Betroffenen dazu gebracht, einen Link aufzurufen oder eine angebliche Sicherheitsprüfung durchzuführen. Im nächsten Schritt sollen sie einen Kopplungscode eingeben oder die Verbindung eines neuen Geräts bestätigen.
Wer diese Bestätigung erteilt, öffnet den Tätern damit buchstäblich die Tür zum eigenen WhatsApp-Konto. Anschließend können die Kriminellen das kompromittierte Konto nutzen, um Freunde und Angehörige gezielt zu täuschen – und diese beispielsweise um Geld zu bitten. Der Schaden kann sich schnell summieren.
Wie real diese Gefahr ist, zeigt ein aktueller Fall aus Ludwigshafen. Am Freitag, dem 21. August 2026, erhielt eine Frau über den bestehenden WhatsApp-Chat mit ihrer Schwester eine Nachricht. Die unbekannten Täter hatten zuvor Zugriff auf das Konto der Schwester erlangt. Unter dem Vorwand, das Handy der Schwester sei ins Wasser gefallen und defekt, baten sie um die Überweisung von 500 Euro. Die Frau vertraute der vermeintlichen Bitte ihrer Schwester und überwies den Betrag auf ein ihr unbekanntes Konto.
Dieser Fall verdeutlicht, wie überzeugend die Masche wirken kann – schließlich kam die Nachricht scheinbar aus einem vertrauten Kontakt. Genau das macht „Ghost-Pairing“ so gefährlich.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz hat klare Empfehlungen herausgegeben, wie man sich vor einem Konto-Missbrauch durch „Ghost-Pairing“ schützen kann:
Wer bemerkt, dass das eigene WhatsApp-Konto möglicherweise kompromittiert wurde oder bereits Geld überwiesen hat, sollte unverzüglich handeln. Zunächst sollte die Verknüpfung des fremden Geräts in den WhatsApp-Einstellungen entfernt und das Konto gesichert werden. Danach empfiehlt es sich, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Rückfragen können direkt an das Polizeipräsidium Rheinpfalz gerichtet werden.
Grundsätzlich gilt: Überweisungen, die über Messenger-Dienste erbeten werden – insbesondere wenn sie mit einem Notfall begründet werden –, sollten stets kritisch hinterfragt und über einen zweiten Kanal verifiziert werden. Ein kurzer Anruf kann in solchen Situationen viel Geld und Ärger ersparen.
„Ghost-Pairing“ ist ein weiteres Beispiel dafür, wie ausgeklügelt digitale Betrugsmaschen inzwischen geworden sind. Die Täter nutzen gezielt das Vertrauen zwischen nahestehenden Menschen aus und tarnen ihre Angriffe hinter vermeintlich vertrauten Nachrichtenquellen. Umso wichtiger ist es, sensibel für ungewöhnliche Anfragen zu bleiben – auch wenn sie auf den ersten Blick von bekannten Kontakten zu kommen scheinen.
Bleiben Sie informiert und schützen Sie sich und Ihre Liebsten. Aktuelle Warnmeldungen und regionale Sicherheitshinweise finden Sie auch bei Antenne Pfalz.






Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.
Dein Beitrag für Antenne Pfalz
Kommentar verfassen
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit. Wir prüfen Ihren Beitrag und veröffentlichen ihn nach Freigabe.