
In Haßloch verursachte ein 65-Jähriger alkoholisiert und ohne Führerschein einen Unfall in der Rennbahnstraße. Alle Details zur Polizeimeldung aus der Pfalz.
Am Freitagnachmittag ereignete sich in der Rennbahnstraße in Haßloch ein Verkehrsunfall, der mehrere Einsatzkräfte auf den Plan rief. Ein 65-jähriger Mann aus Haßloch wollte mit seinem Pkw vom Gelände einer Autowerkstatt nach rechts auf die Rennbahnstraße einbiegen. Dabei übersah er eine 35-jährige Autofahrerin, die auf der Straße Vorfahrt hatte. Es kam zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge.
Durch die Kollision verlor der 65-Jährige die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Gartenmauer. Er wurde dabei leicht verletzt. Da das Verletzungsbild zunächst unklar war, alarmierte der Rettungsdienst vorsorglich auch einen Rettungshubschrauber. Der Mann wurde anschließend zur weiteren medizinischen Abklärung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Die 35-jährige Autofahrerin blieb bei dem Unfall unverletzt. An beiden Fahrzeugen sowie an der Gartenmauer entstand Sachschaden.
Im Zuge der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Beamten der Polizeiinspektion Haßloch alkoholtypische Ausfallerscheinungen bei dem 65-Jährigen fest. Als die Einsatzkräfte eine Atemalkoholkontrolle durchführen wollten, verweigerte der Mann diese. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt, um den Alkoholgehalt im Blut des Fahrers zweifelsfrei feststellen zu können.
Doch damit nicht genug: Bei der weiteren Überprüfung stellte sich heraus, dass der 65-Jährige nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem besteht gegen ihn eine Fahrerlaubnissperre. Der Mann hatte sich demnach trotz bestehender Sperre hinter das Steuer gesetzt – und das offenbar unter Alkoholeinfluss.
Die Polizei leitete umgehend entsprechende Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein. Er muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs infolge Alkoholkonsums sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. Beide Delikte sind im deutschen Strafrecht keine Kavaliersdelikte: Wer unter Alkoholeinfluss fährt und dabei den Straßenverkehr gefährdet, riskiert nicht nur den Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist ebenfalls eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Der Unfall in Haßloch zeigt einmal mehr, welche fatalen Folgen es haben kann, wenn sich jemand alkoholisiert ans Steuer setzt – erst recht, wenn dazu noch eine gültige Fahrerlaubnis fehlt. Was in diesem Fall glimpflich ausging – die 35-jährige Frau blieb unverletzt, der 65-Jährige kam mit leichten Verletzungen davon – hätte unter anderen Umständen deutlich schlimmere Konsequenzen haben können.
Alkohol am Steuer bleibt eine der häufigsten Unfallursachen auf deutschen Straßen. Bereits ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit eintreten, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt oder einen Unfall verursacht. Ab 0,5 Promille droht in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit – und ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig. Wer weiß, dass er getrunken hat, sollte konsequent auf das Fahren verzichten und auf öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder einen nüchternen Fahrer setzen.
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