
In Landau griff ein 35-Jähriger seine Lebensgefährtin brutal an und versetzte sie in Bewusstlosigkeit. Der Tatverdächtige sitzt nun in Untersuchungshaft.
Ein erschreckender Vorfall hat sich am Montagabend, dem 17. August 2026, in Landau in der Pfalz ereignet: Ein 35-jähriger Mann soll seine 37-jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung brutal angegriffen und schwer verletzt haben. Die Polizei ermittelt wegen des dringenden Tatverdachts eines versuchten Tötungsdelikts. Der Tatverdächtige befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.
Gegen 21:30 Uhr eskalierte in der gemeinsamen Wohnung des Paares in Landau ein Streit. Laut ersten Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Rheinpfalz versetzte der 35-Jährige seiner Lebensgefährtin mehrere Faustschläge ins Gesicht. Als die Frau infolge der Schläge zu Boden fiel, trat er ihr mehrfach heftig gegen Oberkörper und Kopf – so lange, bis sie bewusstlos wurde.
Erst als ein Zeuge die Polizei verständigte, ließ der Mann von der Frau ab und flüchtete aus der Wohnung. Rettungskräfte versorgten die schwer verletzte Frau am Einsatzort und brachten sie anschließend in ein Krankenhaus. Nach aktuellem Stand besteht keine Lebensgefahr für die 37-Jährige.
Nach seiner Flucht aus der Wohnung konnte der Tatverdächtige durch Polizeikräfte vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landau wurde gegen den 35-Jährigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts eines versuchten Tötungsdeliktes erlassen.
Am 19. August 2026 – dem Tag der Berichterstattung durch das Polizeipräsidium Rheinpfalz – wurde der Mann dem Haftrichter des Amtsgerichts Landau vorgeführt. Dieser setzte den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug. Im Anschluss wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er bis auf Weiteres verbleibt.
Der Vorfall in Landau reiht sich in eine beunruhigende Entwicklung ein: Häusliche Gewalt betrifft Menschen aller gesellschaftlichen Schichten und bleibt für Betroffene häufig mit großen Hürden verbunden – sei es aus Angst, Scham oder wirtschaftlicher Abhängigkeit. Fälle wie dieser verdeutlichen, wie schnell Streitigkeiten im privaten Umfeld lebensbedrohliche Ausmaße annehmen können.
Wer selbst von häuslicher Gewalt betroffen ist oder Verdächtiges beobachtet, sollte nicht zögern, die Polizei unter dem Notruf 110 zu verständigen. Genau dieser Schritt eines Zeugen hat im geschilderten Fall möglicherweise das Leben der Frau gerettet: Erst durch seinen Anruf ließ der Angreifer von seinem Opfer ab.
Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall liegen bei der Staatsanwaltschaft Landau sowie dem Polizeipräsidium Rheinpfalz. Rückfragen können an die Leitende Oberstaatsanwältin Möhlig unter der Telefonnummer 06341/22-0 oder an die Pressestelle des Polizeipräsidiums Rheinpfalz gerichtet werden.
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