
In Mutterstadt stoppte die Polizei einen 43-Jährigen mit 1,87 Promille, ohne Führerschein und mit offenem Haftbefehl – er wurde sofort in Haft genommen.
In den frühen Morgenstunden des 20. September 2026 hat eine Polizeistreife in Mutterstadt einen Autofahrer aus dem Verkehr gezogen, der gleich in dreifacher Hinsicht negativ auffiel: kein Führerschein, erheblicher Alkoholpegel und ein offener Haftbefehl. Was als routinemäßige Fahrzeugkontrolle begann, endete für den 43-jährigen Mann mit der sofortigen Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.
Gegen 03 Uhr morgens kontrollierte eine Funkstreife der Polizeiinspektion Schifferstadt einen Pkw in der Waldstraße in Mutterstadt. Bereits beim ersten Kontakt mit dem Fahrer wurden die Beamten auf Auffälligkeiten aufmerksam. Ein durchgeführter Atemalkoholschnelltest bestätigte den Verdacht: Der 43-jährige Fahrer wies einen Wert von 1,87 Promille auf – ein Wert, der weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt und strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Doch damit nicht genug: Eine Überprüfung seiner Papiere ergab, dass der Mann gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Er führte das Fahrzeug also ohne jede rechtliche Grundlage. Das Fahren ohne Führerschein stellt in Deutschland eine Straftat dar, die mit empfindlichen Sanktionen geahndet wird.
Die wohl folgenschwerste Entdeckung machten die Beamten bei der Abfrage der Personalien des Mannes in den Polizeidatenbanken: Gegen ihn lag ein Haftbefehl vor. Dieser Umstand besiegelte den weiteren Verlauf des Einsatzes endgültig. Nach der Entnahme einer Blutprobe – die zur späteren Bestimmung des genauen Blutalkoholgehalts im Labor dient – wurde der 43-Jährige noch in der Nacht in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Polizeiinspektion Schifferstadt leitete entsprechende Strafverfahren ein. Der Fahrer muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten – beides Straftaten, die im Strafgesetzbuch beziehungsweise im Straßenverkehrsgesetz geregelt sind.
Fälle wie dieser zeigen, wie wichtig regelmäßige Polizeikontrollen im Straßenverkehr sind – gerade in den Nacht- und frühen Morgenstunden, wenn das Unfallrisiko durch alkoholisierte Fahrer besonders hoch ist. Ein Promillewert von 1,87 bedeutet eine erhebliche Beeinträchtigung der Wahrnehmung, der Reaktionsfähigkeit und des Urteilsvermögens. Für andere Verkehrsteilnehmer stellt ein solcher Fahrer eine ernsthafte Gefahr dar.
Das Fehlen eines Führerscheins kommt in diesem Fall erschwerend hinzu. Wer nie eine Fahrerlaubnis erworben hat oder sie verloren hat, verfügt häufig nicht über die notwendige Ausbildung und Erfahrung, um ein Fahrzeug sicher zu führen – insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol.
Das Fahren unter Alkoholeinfluss mit einem Wert von 1,87 Promille fällt in Deutschland in den Bereich der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB. Ab 1,6 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – unabhängig davon, ob äußerliche Ausfallerscheinungen erkennbar sind. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nach § 21 StVG strafbar und kann ebenfalls mit Freiheitsstrafe geahndet werden.
Hinzu kommt im vorliegenden Fall der offene Haftbefehl, der die unmittelbare Festnahme des Mannes rechtfertigte. Über den Inhalt des Haftbefehls machte die Polizei keine näheren Angaben.
Die Kontrolle in der Waldstraße in Mutterstadt verdeutlicht einmal mehr, dass Polizeistreifen auch in den Nachtstunden konsequent präsent sind und Verstöße ahnden. Wer betrunken fährt, ohne Führerschein unterwegs ist oder einen offenen Haftbefehl hat, riskiert nicht nur sich selbst, sondern gefährdet andere Verkehrsteilnehmer – und muss mit sofortigen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Aktuelle Meldungen aus der Region finden Sie stets auf antenne-pfalz.de.
Was genau passierte bei der Kontrolle in Mutterstadt?
Eine Funkstreife der Polizeiinspektion Schifferstadt kontrollierte am 20. September 2026 gegen 03 Uhr einen Pkw in der Waldstraße in Mutterstadt. Dabei stellte sich heraus, dass der 43-jährige Fahrer keinen Führerschein besaß, 1,87 Promille Alkohol im Blut hatte und zudem per Haftbefehl gesucht wurde.
Was passiert bei einem Promillewert von 1,87 im Straßenverkehr?
Ab 1,6 Promille gilt in Deutschland die absolute Fahruntüchtigkeit. Ein Wert von 1,87 Promille erfüllt den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 StGB und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Was sind die rechtlichen Folgen des Fahrens ohne Führerschein?
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in Deutschland nach § 21 StVG eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Bei gleichzeitigem Alkoholverstoß kumulieren sich die Straftatbestände.
Warum wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen?
Der Schnelltest vor Ort liefert einen ersten Richtwert. Die Blutprobe dient der gerichtsverwertbaren, genauen Bestimmung des Blutalkoholgehalts im Labor und ist ein zentrales Beweismittel im späteren Strafverfahren.
Wohin wurde der Festgenommene gebracht?
Nach der Entnahme der Blutprobe wurde der 43-Jährige wegen des vorliegenden Haftbefehls in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt eingeliefert.






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