
In Schifferstadt stürzte eine 33-Jährige mit 3,19 Promille vom E-Scooter und verletzte sich. Die Polizei leitete ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im…
Ein folgenreicher Sonntagmittag in Schifferstadt: Eine 33-jährige Frau ist am 30. August 2026 gegen 12:45 Uhr mit ihrem E-Scooter auf einem Feldweg in der Nähe eines Gemüsehändlers gestürzt und hat sich dabei eine Platzwunde am Kopf zugezogen. Was zunächst wie ein unglücklicher Unfall wirkte, stellte sich schnell als Fall von Trunkenheit im Verkehr heraus – mit einem Atemalkoholwert, der selbst erfahrene Polizeibeamte aufhorchen lässt.
Nach dem Sturz wurde die Frau zunächst durch den Rettungsdienst erstversorgt. Noch am Unfallort ergaben sich für die eingesetzten Kräfte deutliche Hinweise auf einen vorangegangenen Alkoholkonsum. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest brachte dann Gewissheit: Das Gerät zeigte einen Wert von 3,19 Promille an – ein Ergebnis, das weit über jedem gesetzlichen Grenzwert liegt und medizinisch als hochgradige Alkoholvergiftung einzustufen ist.
Die Polizeiinspektion Schifferstadt ordnete daraufhin eine Blutentnahme an, um den Alkoholwert gerichtsverwertbar zu dokumentieren. Zugleich wurde gegen die 33-Jährige ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
Viele Menschen unterschätzen, dass für E-Scooter dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer. Ab 0,5 Promille drohen Bußgelder, Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Ab 1,6 Promille handelt es sich um eine absolute Fahruntüchtigkeit – und damit um eine Straftat. Bei dem in Schifferstadt gemessenen Wert von 3,19 Promille liegt die Schwere des Verstoßes auf der Hand. Wer alkoholisiert einen E-Scooter nutzt, riskiert nicht nur seine eigene Gesundheit, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen.
E-Scooter gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge und fallen damit unter das Straßenverkehrsgesetz. Wer mit einem solchen Fahrzeug am Straßenverkehr – oder auch auf Feldwegen, die öffentlich zugänglich sind – teilnimmt, muss fahrfähig sein. Fahrlässigkeit wird hier nicht toleriert.
Der Vorfall in Schifferstadt ist kein Einzelfall. Bereits in derselben Nacht, wenige Stunden zuvor, hatte die Polizeiinspektion Schifferstadt eine weitere Trunkenheitsfahrt zu verzeichnen: Gegen 00:50 Uhr des 30. August 2026 kontrollierte eine Streife auf der K12 zwischen Böhl-Iggelheim und Haßloch einen Pkw-Fahrer. Der 35-Jährige gab an, auf der Kerwe in Böhl-Iggelheim lediglich eine Weinschorle getrunken zu haben – der Atemalkoholtest wies jedoch 1,41 Promille nach. Auch in diesem Fall leitete die Polizei entsprechende Maßnahmen ein.
Diese Häufung von Trunkenheitsfahrten innerhalb weniger Stunden verdeutlicht, dass alkoholbedingte Verkehrsverstöße in der Region kein seltenes Phänomen sind. Die Polizeidirektion Ludwigshafen kontrolliert regelmäßig und konsequent – sowohl auf belebten Straßen als auch abseits davon.
Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter können erheblich sein. Im Überblick:
Im Fall der 33-Jährigen aus Schifferstadt, bei der 3,19 Promille gemessen wurden, ist von erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen auszugehen. Hinzu kommt, dass sie sich selbst verletzt hat – eine Platzwunde am Kopf ist bei einem Sturz vom E-Scooter keine Kleinigkeit und kann im schlimmsten Fall schwerwiegende Folgen haben.
Der Vorfall sollte als Mahnung verstanden werden – nicht nur für E-Scooter-Fahrer, sondern für alle Verkehrsteilnehmer. Ob Auto, Fahrrad oder E-Scooter: Wer alkoholisiert fährt, gefährdet sich selbst und andere. Gerade E-Scooter werden oft unterschätzt, weil sie vermeintlich harmlos wirken. Doch auch bei geringen Geschwindigkeiten können Stürze ernsthafte Verletzungen verursachen – besonders wenn die Reaktionsfähigkeit durch Alkohol erheblich eingeschränkt ist.
Wer abends feiert oder trinkt, sollte konsequent auf öffentliche Verkehrsmittel, ein Taxi oder eine nüchterne Begleitperson setzen. Die Polizei Schifferstadt ist unter der Telefonnummer 06235 / 495-0 erreichbar und nimmt auch Hinweise zu Trunkenheitsfahrten entgegen.
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