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Schockanruf in der Pfalz: Polizei schnappt Tatverdächtige bei Geldübergabe

Eine 80-Jährige aus Wattenheim erkannte einen Schockanruf und half der Polizei, zwei Tatverdächtige bei der Geldübergabe festzunehmen. Alle Infos zum Fall.

Redaktion
·
10. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 3 Wochen

Dreiste Betrugsmasche – 80-Jährige erkennt den Trick

Eine 80-jährige Frau aus dem Bereich Wattenheim ist am Dienstagabend, dem 8. September 2026, Ziel eines sogenannten Schockanrufs geworden. Eine unbekannte Frau meldete sich telefonisch und behauptete, die Tochter der Seniorin habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine Inhaftierung der Tochter zu verhindern, sei eine Kaution in Höhe von 90.000 Euro erforderlich – eine typische Masche, mit der Betrüger gezielt ältere Menschen unter emotionalen Druck setzen und zur schnellen Zahlung großer Geldsummen bewegen wollen.

Die 80-Jährige ließ sich jedoch nicht täuschen. Sie erkannte den Betrugsversuch, spielte das Spiel aber geschickt mit: Sie stellte der Anruferin eine vermeintliche Zahlung von 19.000 Euro in Aussicht – und schaltete die Polizei ein. Damit legte sie den Grundstein für eine erfolgreiche Festnahme.

Festnahme auf frischer Tat – Taxi bringt die Täterinnen zum Tatort

Gegen 20:45 Uhr fuhr ein Taxi mit zwei Frauen im Alter von 26 und 27 Jahren in die Nähe der Wohnanschrift der Geschädigten. Die 26-Jährige begab sich anschließend auf das Grundstück, wo die 80-Jährige mit einer Tasche wartete, in der sich vermeintlich das Geld befand. Unmittelbar nachdem die junge Frau das Grundstück wieder verlassen hatte, wurde sie durch Einsatzkräfte der Polizei vorläufig festgenommen. Ihre 27-jährige Begleiterin wurde kurz darauf ebenfalls festgenommen – noch an dem in der Nähe wartenden Taxi.

Der Fall ist ein Beispiel dafür, wie eine aufmerksame Seniorin und schnelles polizeiliches Handeln gemeinsam verhindern können, dass Betrüger mit ihrer Masche Erfolg haben.

Untersuchungshaft für eine der Beschuldigten

Am Mittwoch, dem 9. September 2026, wurde die 26-Jährige dem Haftrichter am Amtsgericht Frankenthal vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) erließ der Richter einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betrugs. Die Beschuldigte wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Die 27-jährige Begleiterin wurde aufgrund fehlender Haftgründe am Mittwochmorgen wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei Ludwigshafen dauern weiter an.

Psychische Belastung für Opfer – Scham darf nicht schweigen lassen

Schockanrufe und ähnliche Betrugsmaschen hinterlassen bei den Betroffenen oft tiefe Spuren. In vielen Fällen sind Opfer psychisch stark belastet – die Scham, auf die heimtückischen Tricks der Täter hereingefallen zu sein und unter Umständen erhebliche Teile der Ersparnisse oder der Altersvorsorge verloren zu haben, sitzt tief. Diese Scham verhindert häufig, dass sich Betroffene Angehörigen oder der Polizei anvertrauen.

Doch das Polizeipräsidium Rheinpfalz macht deutlich: Opfer haben sich nicht leichtfertig täuschen lassen. Die Täter agieren äußerst trickreich und skrupellos und passen ihre Gesprächstaktiken und Vorgehensweisen ständig an. Wer betroffen ist, sollte sich nicht scheuen, Hilfe zu suchen. Die Opferschutzberatung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz ist unter der Telefonnummer 0621 963-21160 erreichbar. Dort erhalten Betroffene und Angehörige Unterstützung, Beratung und Informationen zu weiteren Hilfeeinrichtungen sowie zu Opferrechten.

Präventionshotline und wichtige Schutzhinweise der Polizei

Um Bürgerinnen und Bürger noch besser vor Betrugsversuchen zu schützen, hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz eine kostenlose Präventionshotline eingerichtet. Unter der Nummer 0621 963-21177 können sich Interessierte von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr über typische Betrugsmaschen informieren und erfahren, wie sie sich wirksam schützen können. Weitere Präventionstipps gibt es zudem unter www.polizei-beratung.de.

Die Polizei gibt außerdem folgende wichtige Verhaltenshinweise, um sich vor Schockanrufen und ähnlichen Betrugsversuchen zu schützen:

  • Die Polizei kontaktiert Sie niemals unter der Notrufnummer 110.
  • Wenn Sie im Gespräch aufgefordert werden, über die Rückruftaste die 110 zu wählen, legen Sie auf und wählen Sie die Nummer selbst.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten wie Name, Geburtsdatum, Bankverbindungen oder Informationen zu Ihren Vermögensverhältnissen an fremde Personen heraus.
  • Die Polizei schickt keine Zivilkräfte, um Geld oder Wertsachen abzuholen und vorsorglich in Verwahrung zu nehmen.
  • Lassen Sie Ihre Telefonnummer aus Telefonverzeichnissen löschen.
  • Erstatten Sie Anzeige bei der nächsten Polizeidienststelle oder über die Onlinewache.

Wachsam bleiben – gemeinsam gegen Telefonbetrug

Der Fall aus Wattenheim zeigt, wie wichtig Aufklärung und Wachsamkeit im Umgang mit verdächtigen Anrufen sind. Die betroffene 80-Jährige hat durch ihr besonnenes Verhalten nicht nur sich selbst geschützt, sondern auch dazu beigetragen, dass die mutmaßlichen Täterinnen gefasst werden konnten. Antenne Pfalz appelliert: Sprechen Sie mit älteren Angehörigen über diese Maschen – ein offenes Gespräch kann im Ernstfall den entscheidenden Unterschied machen.

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