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Smart-Meter-Werbung in Neustadt: Stadtwerke warnen vor voreiligem Vertragsabschluss

Stadtwerke Neustadt warnen vor Werbeschreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber zum Smart-Meter-Einbau und erklären, wann der Einbau wirklich Pflicht ist.

Redaktion
·
19. Oktober 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 13 Stunden

Haushalte in Neustadt erhalten derzeit vermehrt Post zu Smart-Metern

Aktuell landen in vielen Briefkästen in Neustadt an der Weinstraße Schreiben, die den Einbau eines sogenannten Smart Meters ankündigen oder anbieten. Die Stadtwerke Neustadt weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei einem Großteil dieser Post um Werbeschreiben wettbewerblicher Messstellenbetreiber handelt. Wer ein solches Schreiben erhält, muss nach Angaben des Unternehmens nicht automatisch sofort reagieren.

Keine Geschäftsbeziehung zu werbenden Unternehmen

Wie der Wochenblatt-Reporter berichtet, vermitteln die Werbeschreiben teils einen kurzfristigen Handlungsbedarf. Tatsächlich stammen diese Angebote von gewerblichen Messstellenbetreibern, mit denen die Stadtwerke Neustadt an der Weinstraße GmbH nach eigener Aussage in keiner geschäftlichen oder vertraglichen Beziehung stehen. Die Stadtwerke selbst sind als grundzuständiger Messstellenbetreiber im Versorgungsgebiet zuständig und informieren betroffene Haushalte direkt oder über den beauftragten Dienstleister Enwas, sobald ein gesetzlich vorgeschriebener Zählerwechsel ansteht. Aktuell verschickt Enwas entsprechende Terminanschreiben für den Zählerwechsel.

Wann der Einbau eines Smart Meters tatsächlich Pflicht ist

Nach Angaben der Stadtwerke besteht eine Pflicht zum Einbau eines intelligenten Messsystems derzeit nur in klar definierten Fällen. Betroffen sind demnach Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6.000 Kilowattstunden, Anlagen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen oder Wallboxen, die seit dem 1. Januar in Betrieb genommen wurden, sowie Erzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von mehr als 7 Kilowatt. Für alle übrigen Haushalte gibt es aktuell keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau eines Smart Meters. Der Erhalt eines Werbeschreibens bedeutet also nicht zwangsläufig, dass ein verpflichtender Zählerwechsel unmittelbar bevorsteht.

Stadtwerke raten zu Besonnenheit

Die Stadtwerke empfehlen Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich nicht durch vermeintlich kostenlose Angebote oder zeitlich befristete Aktionen unter Druck setzen zu lassen. Für den Messstellenbetrieb gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen, die unabhängig vom jeweiligen Anbieter einzuhalten sind. Beim regulären Einbau durch die Stadtwerke selbst entstehen nach Unternehmensangaben keine zusätzlichen Installationskosten für die Kundschaft.

Wer dennoch ein konkretes Vertragsangebot eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers erhält, sollte laut den Stadtwerken genau prüfen, welche Leistungen enthalten sind, welche Laufzeiten vereinbart werden und welche Kosten tatsächlich anfallen. Bei Unsicherheiten zum eigenen Zähler, zum Fortschritt des Smart-Meter-Rollouts oder zu konkret erhaltenen Angeboten können sich Kundinnen und Kunden direkt an den Kundenservice der Stadtwerke Neustadt wenden. Als zusätzliche, unabhängige Informationsquelle verweisen die Stadtwerke auf das Online-Angebot der Bundesnetzagentur zum Thema Metering.

Thema reiht sich in weitere lokale Verbraucherhinweise ein

Der Hinweis der Stadtwerke zu den Smart-Meter-Schreiben reiht sich in die aktuelle Berichterstattung zu Neustadt und der Region ein, wie sie unter anderem auf dem Nachrichtenportal meinestadt.de zusammengefasst wird. Dort finden sich neben der Meldung zu den Messstellenbetreibern auch weitere lokale Themen aus Neustadt an der Weinstraße und Umgebung, etwa aus den Bereichen Polizei, Wirtschaft und Verkehr. Die Einordnung der Stadtwerke zeigt dabei exemplarisch, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung von Schreiben ist, die im Zusammenhang mit der Umstellung auf intelligente Messsysteme bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen.

Fazit für betroffene Haushalte

Für Haushalte in Neustadt an der Weinstraße gilt demnach: Nicht jedes Schreiben zu einem Smart Meter stammt von den Stadtwerken oder deren Dienstleister Enwas, und nicht jeder Haushalt ist gesetzlich zum Einbau verpflichtet. Wer unsicher ist, ob ein erhaltenes Schreiben von den Stadtwerken selbst stammt oder von einem wettbewerblichen Anbieter, sollte im Zweifel direkt beim Kundenservice der Stadtwerke nachfragen, bevor ein Vertrag unterschrieben wird.

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