
In Speyer wurde ein 44-Jähriger auf einem E-Scooter unter Drogeneinfluss gestoppt – und hatte sein abgelaufenes Kennzeichen mit schwarzer Farbe übermalt.
Ein ungewöhnlicher Polizeieinsatz ereignete sich am Montagabend in Speyer: Gegen 17:20 Uhr kontrollierte eine Polizeistreife in der Theodor-Heuss-Straße einen 44-jährigen Mann, der mit einem E-Scooter unterwegs war. Was zunächst wie eine Routinekontrolle aussah, entpuppte sich schnell als ein Fall mit gleich mehreren strafrechtlich relevanten Auffälligkeiten.
Die eingesetzten Polizeibeamten stellten bei dem Fahrer drogentypische Auffallerscheinungen fest. Auf Nachfrage gab der 44-Jährige an, medizinisch verschriebenes Cannabis zu konsumieren. Darüber hinaus habe er am Vorabend ein starkes Schmerzmittel eingenommen. Trotz der medizinischen Verschreibung ändert dies nichts an der rechtlichen Lage: Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist im Straßenverkehr grundsätzlich nicht gestattet – auch dann nicht, wenn die Substanzen ärztlich verordnet wurden.
Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass auch verschiedene Medikamente die Fahrtüchtigkeit erheblich einschränken können. In beiden Fällen – sowohl bei illegalen Drogen als auch bei bestimmten verschreibungspflichtigen Mitteln – droht der Verlust des Führerscheins. Und das gilt selbst dann, wenn für das gefahrene Fahrzeug, wie im Fall eines E-Scooters, gar keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Doch damit nicht genug: Die Polizisten entdeckten bei der Kontrolle noch eine zweite, besonders dreiste Auffälligkeit. Das am E-Scooter angebrachte grüne Versicherungskennzeichen stammte aus dem Jahr 2025 und war damit längst abgelaufen. Um diesen Umstand zu verschleiern, hatte jemand das Kennzeichen mit schwarzer Farbe übermalt – offensichtlich mit dem Ziel, den Eindruck zu erwecken, das Fahrzeug sei auch im Jahr 2026 ordnungsgemäß versichert.
Dieser Versuch der Täuschung hat für den Betroffenen weitreichende rechtliche Konsequenzen. Mit dem Übermalendes Kennzeichens liegt nicht nur ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor, sondern auch der Tatbestand der Urkundenfälschung.
Aufgrund der festgestellten Auffälligkeiten wurde der 44-Jährige mit auf die Dienststelle genommen. Dort entnahmen die Beamten ihm eine Blutprobe, um den genauen Grad der Beeinflussung durch die konsumierten Substanzen zu bestimmen. Die Ergebnisse der Blutanalyse werden die weiteren Ermittlungen maßgeblich beeinflussen.
Gegen den Mann wurden insgesamt drei Ermittlungsverfahren eingeleitet: wegen Trunkenheit im Verkehr, wegen Urkundenfälschung sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Der Fall liegt nun bei der Polizeiinspektion Speyer, die für Rückfragen unter der Telefonnummer 06232-137-254 erreichbar ist.
Die Polizei nutzt diesen Fall als Anlass für einen eindringlichen Appell: Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln – gleich ob illegal oder medizinisch verordnet – am Straßenverkehr teilnimmt, gefährdet sich selbst und andere. Die Regelung gilt für alle Fahrzeugarten, also auch für E-Scooter, Fahrräder oder andere Fortbewegungsmittel, für die keine Fahrerlaubnis benötigt wird. Wer dennoch fährt, riskiert neben strafrechtlichen Konsequenzen auch den Entzug des Führerscheins.
Ebenso weisen die Beamten darauf hin, dass das Manipulieren von Versicherungskennzeichen keine Bagatelle ist. Wer ein abgelaufenes Kennzeichen verändert oder verfälscht, um eine gültige Versicherung vorzutäuschen, begeht Urkundenfälschung – und das ist eine Straftat mit erheblichen Folgen.
Darf ich mit medizinisch verschriebenem Cannabis Auto oder E-Scooter fahren?
Grundsätzlich nein. Auch bei medizinisch verordnetem Cannabis ist das Führen von Fahrzeugen im Straßenverkehr in der Regel nicht gestattet, wenn die Substanz die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt. Dies gilt für alle Fahrzeugarten, also auch für E-Scooter.
Kann mir der Führerschein entzogen werden, wenn ich ohne Fahrerlaubnis-Pflicht fahre – zum Beispiel mit einem E-Scooter?
Ja. Laut Polizei kann das Fahren unter Drogeneinfluss zum Verlust des Führerscheins führen, selbst wenn für das genutzte Fahrzeug keine Fahrerlaubnis erforderlich ist.
Was passiert, wenn ich ein Versicherungskennzeichen am E-Scooter übermale oder fälsche?
Das Übermalenoder Verfälschen eines Versicherungskennzeichens erfüllt den Tatbestand der Urkundenfälschung. Zusätzlich liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Beide Vergehen können strafrechtlich verfolgt werden.
Welche Strafen drohen bei Trunkenheit im Verkehr auf einem E-Scooter?
Bei Trunkenheit im Verkehr können neben Geldstrafen oder Freiheitsstrafen auch der Entzug der Fahrerlaubnis sowie eine Eintragung im Fahreignungsregister drohen. Die genauen Konsequenzen hängen vom Grad der Beeinträchtigung und den Umständen des Einzelfalls ab.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hinweise zu ähnlichen Vorfällen in Speyer habe?
Hinweise können direkt an die Polizeiinspektion Speyer gerichtet werden – telefonisch unter 06232-137-254 oder per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de.






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