
Nach der Kerwe in Böhl-Iggelheim wurde ein 35-Jähriger mit 1,41 Promille auf der K12 gestoppt. Ihm droht jetzt der Führerscheinentzug.
Was als geselliger Abend auf der Kerwe in Böhl-Iggelheim begann, endete für einen 35-jährigen Autofahrer in den frühen Morgenstunden des 30. August 2026 mit einem Strafverfahren und dem drohenden Verlust seines Führerscheins. Eine Streife der Polizeiinspektion Schifferstadt kontrollierte den Mann gegen 00:50 Uhr auf der K12 zwischen Böhl-Iggelheim und Haßloch – und machte dabei eine ernüchternde Entdeckung.
Gegenüber den Polizeibeamten gab der Fahrer an, auf der Kerwe lediglich eine Weinschorle getrunken zu haben. Der anschließende Atem-Alkohol-Test zeigte jedoch ein deutlich anderes Bild: 1,41 Promille – ein Wert, der weit über der strafrechtlich relevanten Grenze von 1,1 Promille liegt. Die Polizei kommentierte den Fall trocken: Diese Schorle dürfte recht „fett“ gewesen sein.
Ein Wert von 1,41 Promille ist alles andere als eine Lappalie. Ab 1,1 Promille gilt man in Deutschland als absolut fahruntüchtig – unabhängig davon, wie fit man sich subjektiv fühlt. Die Reaktionsfähigkeit, das Sehvermögen und das Urteilsvermögen sind bei diesem Alkoholpegel erheblich eingeschränkt, was für alle Verkehrsteilnehmer auf der Straße eine ernste Gefahr darstellt.
Die Konsequenzen für den 35-Jährigen ließen nicht lange auf sich warten. Die Polizeibeamten ordneten eine Blutentnahme an, um den Alkoholgehalt im Blut gerichtsfest zu dokumentieren. Darüber hinaus wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Dem Fahrer droht nun der Entzug der Fahrerlaubnis – ein empfindlicher Einschnitt im Alltag, der in vielen Fällen auch berufliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Der Vorfall ereignete sich im Umfeld der Kerwe in Böhl-Iggelheim – einem traditionellen Volksfest, wie es in der Pfalz in vielen Gemeinden gefeiert wird. Solche Veranstaltungen sind ein fester Bestandteil des regionalen Lebens und laden zum geselligen Beisammensein ein. Doch genau rund um solche Festlichkeiten registriert die Polizei immer wieder Trunkenheitsfahrten, wenn Besucher nach dem Feiern noch selbst ans Steuer setzen.
Wer auf einem Fest Alkohol trinkt, sollte frühzeitig planen, wie er sicher nach Hause kommt. Alternativen wie ein Taxi, ein Mitfahrer ohne Alkohol oder öffentliche Verkehrsmittel können nicht nur eine Strafe, sondern im schlimmsten Fall auch einen schweren Unfall verhindern. Ein Atemalkoholwert von 1,41 Promille zeigt eindrücklich, wie weit sich die Selbstwahrnehmung von der tatsächlichen Beeinträchtigung entfernen kann.
Der Fall macht deutlich, dass die Polizei auch in den Nachtstunden und in der Nähe von Festveranstaltungen präsent ist und gezielt kontrolliert. Die Polizeiinspektion Schifferstadt, die für die Kontrolle auf der K12 zwischen Böhl-Iggelheim und Haßloch zuständig war, führte die Maßnahme routinemäßig durch – mit einem Ergebnis, das den betroffenen Fahrer nun vor Gericht bringen wird.
Für Rückfragen steht die Polizeidirektion Ludwigshafen, Polizeiinspektion Schifferstadt, unter der Telefonnummer 06235-4950 oder per E-Mail an pischifferstadt@polizei.rlp.de zur Verfügung.
Ob Kerwe, Weinfest oder ein anderes Volksfest in der Pfalz: Alkohol und Autofahren passen unter keinen Umständen zusammen. Wer sich unsicher ist, ob er noch fahrtüchtig ist, sollte im Zweifel immer auf das Steuer verzichten. Die rechtlichen Folgen einer Trunkenheitsfahrt – von Bußgeldern über den Führerscheinentzug bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung – sind erheblich. Noch schwerer wiegen jedoch die menschlichen Schicksale, die ein Unfall unter Alkoholeinfluss auslösen kann.
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