
Eine 55-jährige Pedelec-Fahrerin wurde in Wachenheim an der Weinstraße mit über 1,8 Promille gestoppt. Die Polizei leitete ein Strafverfahren ein.
In der Nacht von Freitag auf Samstag, zwischen dem 14. und 15. August 2026, hat die Polizeiinspektion Bad Dürkheim eine stark alkoholisierte Pedelec-Fahrerin in Wachenheim an der Weinstraße aus dem Verkehr gezogen. Der Vorfall ereignete sich gegen 01:00 Uhr – und er verdeutlicht einmal mehr, dass auch das Fahren mit einem Elektrofahrrad unter Alkoholeinfluss ernste rechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Aufmerksamen Beamten der Polizeiinspektion Bad Dürkheim fiel die 55-jährige Frau auf, weil sie in auffälligen Schlangenlinien durch Wachenheim an der Weinstraße fuhr. Das unkoordinierte Fahrverhalten war Anlass genug, die Pedelec-Fahrerin einer Kontrolle zu unterziehen.
Bereits beim ersten Kontakt stellten die Polizeibeamten deutlichen Atemalkoholgeruch fest. Ein anschließender Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und brachte ein erschreckendes Ergebnis: Der gemessene Wert lag über 1,8 Promille – ein Wert, der weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit liegt.
Angesichts des hohen Alkoholisierungsgrades wurde der Frau die Weiterfahrt umgehend untersagt. Zusätzlich entnahmen die Beamten ihr eine Blutprobe, um den genauen Alkoholgehalt im Blut gerichtsfest festzustellen. Gegen die 55-Jährige wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Außerdem wird die zuständige Führerscheinstelle über den Vorfall in Kenntnis gesetzt – was weitere führerscheinrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Der Fall aus Wachenheim an der Weinstraße ist ein deutliches Beispiel dafür, dass viele Verkehrsteilnehmer die rechtliche Situation beim Fahren eines Pedelecs unter Alkoholeinfluss unterschätzen. Wer mit einem Pedelec – also einem Elektrofahrrad mit Motorunterstützung bis 25 km/h – am Straßenverkehr teilnimmt, unterliegt denselben Promillegrenzen wie Autofahrer. Ab einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille spricht das Gesetz von absoluter Fahruntüchtigkeit; bereits ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen.
Ein Wert von über 1,8 Promille, wie er bei der Fahrerin in Wachenheim gemessen wurde, stellt somit einen klaren Straftatbestand dar. Neben einer möglichen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen auch Punkte in Flensburg sowie der Entzug der Fahrerlaubnis – selbst wenn die Person „nur“ mit dem Pedelec unterwegs war.
Der Vorfall in Wachenheim an der Weinstraße steht nicht allein. Auch in anderen Bereichen des Zuständigkeitsgebiets der Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße häufen sich in jüngster Zeit entsprechende Vorfälle. So war laut Polizei am 12. August 2026 ein 36-Jähriger mit seinem Renault auf der L516 bei Neustadt/Weinstraße-Diedesfeld unterwegs, als er einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde – und dabei unter dem Einfluss von Cannabis stand. Besonders brisant: Der Mann war bereits Anfang Juni 2026 wegen einer Fahrt unter Cannabiseinfluss aufgefallen.
Diese Fälle zeigen, dass die Polizei in der Pfalz konsequent gegen Fahrten unter dem Einfluss berauschender Mittel vorgeht – egal ob Alkohol oder illegale Substanzen, und egal mit welchem Fahrzeug.
Alkohol und Straßenverkehr passen schlicht nicht zusammen – das gilt für Autofahrer genauso wie für Pedelec-Nutzer oder andere Verkehrsteilnehmer. Wer sich nicht sicher ist, ob er noch fahrtüchtig ist, sollte konsequent auf das Fahrzeug verzichten und stattdessen auf ein Taxi, öffentliche Verkehrsmittel oder die Hilfe von Freunden und Familie setzen. Die Folgen einer Trunkenheitsfahrt können nicht nur strafrechtlicher Natur sein – sie gefährden das Leben der Betroffenen und anderer Verkehrsteilnehmer.
Die Polizeiinspektion Bad Dürkheim ist unter der Telefonnummer 06321-854-0 oder per E-Mail an pibadduerkheim@polizei.rlp.de erreichbar.






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