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Zwei E-Scooter-Fahrer in Dudenhofen betrunken unterwegs

In Dudenhofen stoppte die Polizei zwei betrunkene E-Scooter-Fahrer mit bis zu 0,92 Promille – ein Fahrzeug wurde wegen baulicher Veränderung sichergestellt.

Redaktion
·
4. Oktober 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 4 Tagen

Kontrolle in der Maxburgstraße deckt gleich zwei Verstöße auf

In Dudenhofen hat die Polizei am vergangenen Wochenende zwei E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen, die offensichtlich unter Alkoholeinfluss standen. Eine Funkstreifenwagenbesatzung der Polizei Speyer kontrollierte am Samstag, den 03.10.2026, gegen 10:00 Uhr in der Maxburgstraße zwei E-Scooter-Fahrer im Alter von 37 und 39 Jahren. Schon beim ersten Kontakt fielen den Beamten Alkoholgeruch sowie Auffälligkeiten auf, die auf Betäubungsmittelkonsum hindeuteten.

Um die Vermutung zu bestätigen, führten die Polizisten vor Ort freiwillige Atemalkoholtests durch. Die Ergebnisse ließen keinen Zweifel: Bei den beiden Männern wurden Werte von 0,71 und 0,92 Promille gemessen. Damit lagen beide Fahrer deutlich über dem Grenzwert, der für Fahrer von Elektrokleinstfahrzeugen gilt. Da die Atemalkoholtests lediglich einen ersten Anhaltspunkt liefern, wurde beiden Männern im Anschluss eine Blutprobe entnommen, um die genauen Werte gerichtsfest zu dokumentieren.

Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet

Gegen beide Fahrer leitete die Polizei nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ein. E-Scooter zählen rechtlich zu den Kraftfahrzeugen, weshalb für ihre Nutzung dieselben Promillegrenzen gelten wie für Autofahrer. Wer mit einem entsprechend hohen Alkoholpegel am Steuer eines Elektrokleinstfahrzeugs erwischt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeld, sondern auch mit strafrechtlichen Konsequenzen und dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen.

Besonders brisant wurde der Fall bei einem der beiden kontrollierten Fahrzeuge: Hier stellte die Polizei fest, dass kein gültiges Versicherungskennzeichen angebracht war. Zudem war an dem E-Scooter zusätzlich ein Sitz montiert worden. Diese bauliche Veränderung hat weitreichende Folgen für die rechtliche Einstufung des Fahrzeugs. Durch den nachträglich angebrachten Sitz handelt es sich nach Einschätzung der Polizei nicht mehr um ein klassisches Elektrokleinstfahrzeug, sondern vielmehr um ein Mofa. Für das Führen eines Mofas ist jedoch eine spezielle Prüfbescheinigung erforderlich, über die der Fahrer offenbar nicht verfügte. Aufgrund dieser Verstöße wurde der E-Scooter von den Beamten sichergestellt.

Kein Einzelfall in der Region

Der Vorfall in Dudenhofen reiht sich in eine Serie ähnlicher Kontrollen in der Region ein. Erst am Vortag hatte eine Streifenwagenbesatzung in Speyer ein augenscheinlich zu schnell fahrendes Elektrokleinstfahrzeug gestoppt. Dabei stellte sich heraus, dass das Fahrzeug über keine gültige Betriebserlaubnis verfügte und eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h erreichte, womit es gar nicht für den deutschen Straßenverkehr zugelassen war. Auch bei dieser Kontrolle wurde eine Trunkenheitsfahrt festgestellt.

Die Häufung solcher Fälle zeigt, dass E-Scooter längst nicht mehr nur als harmlose Fortbewegungsmittel für kurze Strecken gelten können. Immer wieder werden Fahrzeuge technisch manipuliert, um höhere Geschwindigkeiten zu erreichen, oder baulich verändert, wie es nun in Dudenhofen der Fall war. Solche Veränderungen bringen nicht nur rechtliche Konsequenzen mit sich, sondern erhöhen auch das Unfallrisiko erheblich, da die Fahrzeuge dann nicht mehr den Sicherheitsstandards entsprechen, für die sie ursprünglich konzipiert wurden.

Was Fahrer von E-Scootern beachten sollten

Für Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern gelten klare rechtliche Vorgaben, die vielen offenbar nicht ausreichend bewusst sind. Da Elektrokleinstfahrzeuge rechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, gelten für sie dieselben Alkoholgrenzwerte wie beim Autofahren. Bereits ab 0,5 Promille drohen empfindliche Bußgelder, ab 1,1 Promille oder bei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Straftat. Zusätzlich ist für jeden E-Scooter ein gültiges Versicherungskennzeichen vorgeschrieben, das jährlich erneuert werden muss. Bauliche Veränderungen, wie das nachträgliche Anbringen eines Sitzes, sind nicht erlaubt und können dazu führen, dass das Fahrzeug einer anderen Fahrzeugklasse zugeordnet wird, für die wiederum andere Zulassungs- und Führerscheinanforderungen gelten.

Die Polizei in der Pfalz wird solche Kontrollen auch künftig fortsetzen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Wer mit einem manipulierten oder unversicherten E-Scooter unterwegs ist, riskiert nicht nur empfindliche Strafen, sondern gefährdet auch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Die aktuellen Fälle aus Dudenhofen und Speyer verdeutlichen, dass die Beamten in der Region wachsam bleiben und konsequent gegen Verstöße im Zusammenhang mit Elektrokleinstfahrzeugen vorgehen.

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