
Eine 78-jährige Autofahrerin wurde in Römerberg-Heiligenstein mit 1,19 Promille gestoppt. Ihr Führerschein wurde sichergestellt, ein Ermittlungsverfahren läuft.
Am Freitagabend, dem 25. September 2026, gegen 18 Uhr wurde in Römerberg-Heiligenstein eine 78-jährige Autofahrerin von der Polizei kontrolliert. Den entscheidenden Hinweis lieferte ein aufmerksamer Zeuge: Er hatte die unsichere Fahrweise der Frau beobachtet und umgehend die Polizei verständigt. Dass Bürgerinnen und Bürger in solchen Situationen nicht wegschauen, sondern handeln, kann im Ernstfall Leben retten – so auch in diesem Fall.
Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Speyer sofort Alkoholgeruch fest. Ein Atemalkoholtest brachte Gewissheit: Der gemessene Wert lag bei 1,19 Promille – weit über der Grenze, die in Deutschland für eine Straftat im Straßenverkehr gilt. Der Führerschein der Frau wurde noch vor Ort sichergestellt.
Gegen die 78-Jährige wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Die rechtlichen Konsequenzen können erheblich sein: Laut Polizei drohen ihr eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Darüber hinaus wird die zuständige Führerscheinstelle die Fahreignung der Frau einer eingehenden Überprüfung unterziehen. Dabei kann es sein, dass ihr die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen wird.
Die Polizeidirektion Ludwigshafen nutzt den Vorfall, um noch einmal unmissverständlich zu warnen: Wer unter Alkoholeinfluss fährt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch alle anderen Verkehrsteilnehmer. Dieser Grundsatz gilt unabhängig von Alter, Erfahrung oder vermeintlicher Selbsteinschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit. Bereits ab 0,5 Promille drohen in Deutschland Bußgelder und Punkte in Flensburg – ab 1,6 Promille oder bei auffälliger Fahrweise bereits ab niedrigeren Werten ist die Grenze zur Straftat überschritten.
Der Fall aus Römerberg-Heiligenstein zeigt eindrücklich, welch wichtige Rolle aufmerksame Zeugen im Straßenverkehr spielen. Ohne den Hinweis des Zeugen wäre die alkoholisierte Fahrerin möglicherweise unbehelligt weitergefahren – mit unkalkulierbaren Risiken für sich und andere. Die Polizei empfiehlt grundsätzlich: Wer im Straßenverkehr ein auffälliges oder gefährliches Fahrverhalten beobachtet, sollte die Notrufnummer 110 wählen und die Situation schildern. Dabei sollte man selbst stets darauf achten, sicher zu bleiben und nicht durch das Telefonieren am Steuer in Gefahr zu geraten.
Alkohol am Steuer bleibt trotz jahrzehntelanger Aufklärungskampagnen ein ernstes gesellschaftliches Problem. Immer wieder kommt es zu Unfällen, die durch Trunkenheitsfahrten verursacht werden und teilweise mit schwerwiegenden Folgen enden. Dabei ist die subjektive Einschätzung der eigenen Fahrtüchtigkeit nach Alkoholkonsum trügerisch: Selbst bei Werten unter einem Promille sind Reaktionsvermögen und Konzentrationsfähigkeit bereits messbar beeinträchtigt. Die Polizei rät daher konsequent: Wer trinkt, fährt nicht – und wer fahren muss, trinkt nicht.
Für Rückfragen steht die Polizeiinspektion Speyer unter der Telefonnummer 06232-137-262 oder -0 sowie per E-Mail an pispeyer@polizei.rlp.de zur Verfügung.






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