
In Neuhofen stürzte ein 33-jähriger Radfahrer mit 1,95 Promille – die genaue Unfallursache ist noch unklar. Zeugen werden von der Polizei Schifferstadt gesucht.
In Neuhofen ereignete sich am Donnerstagabend, dem 17. September 2026, gegen 20 Uhr ein Verkehrsunfall, der die Polizei vor einige ungeklärte Fragen stellt. Ein 33-jähriger Radfahrer war auf der Ludwigshafener Straße unterwegs, als er zu Boden stürzte und sich dabei leicht im Gesichtsbereich verletzte. Was genau zu dem Sturz führte, ist bislang Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Vor dem Radfahrer fuhr zum Zeitpunkt des Unfalls ein 76-jähriger Autofahrer. Ob das Fahrverhalten des Autofahrers, das des Radfahrers selbst oder eine Kombination aus beidem ursächlich für den Unfall war, konnte die Polizei zunächst nicht abschließend klären. Auch die Frage, ob es überhaupt zu einem direkten Zusammenstoß zwischen den beiden Fahrzeugen gekommen ist, blieb zunächst offen.
Was die Ermittlungen zusätzlich verkompliziert: Während der Unfallaufnahme bemerkten die eingesetzten Beamten deutlichen Atemalkoholgeruch beim 33-jährigen Radfahrer. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest lieferte ein eindeutiges Ergebnis – der Mann wies einen Wert von 1,95 Promille auf. Damit lag er weit über der Grenze, ab der auch Radfahrer mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
Ob der hohe Alkoholpegel zum Sturz beigetragen hat oder ob andere Umstände ausschlaggebend waren, muss nun im Rahmen weiterer Ermittlungen geklärt werden. Grundsätzlich gilt: Auch wer Fahrrad fährt, ist im Straßenverkehr an Regeln gebunden – und Trunkenheit am Steuer eines Fahrrads kann strafrechtliche Folgen haben.
Aufgrund seiner Verletzungen musste der 33-Jährige in ein Krankenhaus gebracht werden, wo er medizinisch weiterbehandelt wurde. Dort wurde ihm außerdem eine Blutprobe entnommen, um den genauen Alkoholgehalt im Blut zum Unfallzeitpunkt exakt bestimmen zu können. Die Ergebnisse der Blutanalyse werden in die laufenden Ermittlungen einfließen.
Da der genaue Unfallhergang noch nicht rekonstruiert werden konnte, ist die Polizei auf Zeugenaussagen angewiesen. Wer den Vorfall auf der Ludwigshafener Straße in Neuhofen am Donnerstagabend beobachtet hat und sachdienliche Hinweise geben kann, wird gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235 / 495-0 oder per E-Mail an pischifferstadt@polizei.rlp.de zu melden.
Der Vorfall in Neuhofen ist kein Einzelfall. Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen, an denen alkoholisierte Radfahrer beteiligt sind. Viele unterschätzen dabei die Gefahr, die vom Fahren unter Alkoholeinfluss ausgeht – auch ohne motorisiiertes Fahrzeug. Ab einem Promillewert von 1,6 droht Radfahrern in Deutschland eine Strafanzeige wegen absoluter Fahruntüchtigkeit, verbunden mit möglichen Konsequenzen auch für den Führerschein eines Kraftfahrzeugs. Bei niedrigeren Werten kann bereits relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn Ausfallerscheinungen erkennbar sind.
Gerade in den Abendstunden und nach Veranstaltungen ist das Risiko erhöht. Experten und Verkehrssicherheitsorganisationen empfehlen daher, bei Alkoholkonsum auf das Fahrrad zu verzichten und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zurückzugreifen. Antenne Pfalz berichtet regelmäßig über aktuelle Verkehrsnachrichten und Sicherheitsthemen aus der Region – bleib informiert auf antenne-pfalz.de.
Wo genau ereignete sich der Unfall?
Der Unfall ereignete sich in Neuhofen auf der Ludwigshafener Straße am Donnerstagabend, dem 17. September 2026, gegen 20 Uhr.
Wie hoch war der Alkoholwert des Radfahrers?
Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab beim 33-jährigen Radfahrer einen Wert von 1,95 Promille. Zusätzlich wurde ihm im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Ist die Unfallursache bereits geklärt?
Nein, die Unfallursache ist noch nicht abschließend geklärt. Die Polizei ermittelt, ob das Fahrverhalten des 76-jährigen Autofahrers, des Radfahrers oder beider Beteiligten ursächlich war. Auch ob es zu einem Zusammenstoß der Fahrzeuge kam, ist bislang unklar.
Wo können Zeugen des Unfalls ihre Hinweise melden?
Zeugen können sich bei der Polizeiinspektion Schifferstadt unter der Telefonnummer 06235 / 495-0 oder per E-Mail an pischifferstadt@polizei.rlp.de melden.
Welche rechtlichen Konsequenzen drohen alkoholisierten Radfahrern?
Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille droht Radfahrern in Deutschland eine Strafanzeige wegen absoluter Fahruntüchtigkeit. Auch bei niedrigeren Werten kann relative Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen. Zudem können Konsequenzen für einen vorhandenen Kraftfahrzeugführerschein entstehen.






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