
Ein 64-Jähriger aus dem Landkreis Bad Dürkheim soll seit 2019 Frauen und Mädchen heimlich in einer Vereinsumkleidekabine gefilmt haben. Die Ermittlungen laufen.
Ein schwerwiegender Fall von Verletzung der Intimsphäre beschäftigt derzeit die Ermittlungsbehörden im Landkreis Bad Dürkheim: Ein 64-jähriger Mann steht im Verdacht, seit dem Jahr 2019 in mehreren Fällen Frauen und Mädchen heimlich beim Umkleiden gefilmt und fotografiert zu haben. Die Aufnahmen entstanden dabei in den Vereinsräumlichkeiten eines Fußballvereins – der Tatverdächtige ist selbst Mitglied dieses Vereins.
Besonders erschreckend an dem Fall ist die Tatsache, dass die Taten offenbar über einen langen Zeitraum hinweg unbemerkt blieben. Das Vertrauen, das Vereinsmitglieder naturgemäß in die eigene Gemeinschaft setzen, wurde hier in schwerwiegender Weise missbraucht.
Im Rahmen der Ermittlungen durchsuchten die Behörden die Wohnung des Mannes. Dabei stießen sie auf Bilder sowie Videos, die entkleidete weibliche Personen zeigen. Das sichergestellte Material bildet eine wesentliche Grundlage für die laufenden strafrechtlichen Ermittlungen, die gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Kriminalpolizei Neustadt an der Weinstraße geführt werden.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) hat gemeinsam mit dem Polizeipräsidium Rheinpfalz eine Pressemitteilung zu dem Fall veröffentlicht. Die offizielle Mitteilung der Ermittlungsbehörden macht deutlich, dass die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind und weiterhin andauern.
Der 64-Jährige muss sich nun strafrechtlich für mehrere Delikte verantworten. Die Vorwürfe umfassen die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz jugendpornografischer Inhalte sowie die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen. Diese Kombination von Tatbeständen zeigt, dass unter den heimlich aufgezeichneten Personen offenbar auch Minderjährige waren – ein Umstand, der die Schwere der Vorwürfe erheblich verstärkt.
Die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen – im Volksmund oft als „Upskirting“ oder heimliches Filmen bezeichnet – ist in Deutschland seit 2020 explizit als eigenständiger Straftatbestand im Strafgesetzbuch verankert. Wer unbekleidete Personen oder deren Intimbereich heimlich aufnimmt, macht sich strafbar. Der vorliegende Fall zeigt, wie wichtig diese gesetzliche Regelung ist und wie real die Gefahr solcher Übergriffe im alltäglichen Umfeld – etwa in Sportvereinen – sein kann.
Die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und die Kriminalpolizei Neustadt an der Weinstraße haben bestätigt, dass die Ermittlungen in diesem Fall noch nicht abgeschlossen sind. Weitere Details, etwa zur genauen Anzahl der betroffenen Personen oder zum konkreten Tatort innerhalb des Vereinsgeländes, wurden bislang nicht öffentlich gemacht. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Ansprechpartnerin für Rückfragen seitens der Staatsanwaltschaft ist Oberstaatsanwältin Doris Brehmeier-Metz. Das Polizeipräsidium Rheinpfalz steht ebenfalls für Presserückfragen zur Verfügung.
Der Fall wirft grundlegende Fragen über Sicherheit und Datenschutz in Sportvereinen auf. Umkleidekabinen und Sanitärräume sind Orte, in denen Menschen ein besonderes Maß an Vertrauen und Schutz erwarten. Vereine sind deshalb gefordert, mögliche Risiken ernst zu nehmen und gegebenenfalls präventive Maßnahmen zu ergreifen – etwa durch regelmäßige Kontrollen der Räumlichkeiten auf versteckte Aufnahmegeräte.
Wer Hinweise auf verdächtige Gegenstände in Umkleidekabinen oder anderen Schutzräumen findet, sollte umgehend die Polizei informieren. Auch bei Verdacht auf heimliche Aufnahmen sollte nicht gezögert werden, Anzeige zu erstatten. Betroffene Personen können sich zudem an Beratungsstellen wenden, die bei der Verarbeitung solcher Erlebnisse unterstützen.
Was wird dem 64-jährigen Tatverdächtigen vorgeworfen?
Der Mann steht im Verdacht, seit 2019 Frauen und Mädchen heimlich beim Umkleiden in den Räumlichkeiten eines Fußballvereins gefilmt und fotografiert zu haben. Er muss sich wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte sowie Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen verantworten.
Wo fanden die mutmaßlichen Taten statt?
Die Aufnahmen entstanden laut Ermittlungsbehörden in Vereinsräumlichkeiten eines Fußballvereins im Landkreis Bad Dürkheim. Der Tatverdächtige ist selbst Mitglied dieses Vereins.
Welche Behörden ermitteln in dem Fall?
Die Ermittlungen werden gemeinsam von der Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und der Kriminalpolizei Neustadt an der Weinstraße geführt. Die Ermittlungen dauern noch an.
Was sollte ich tun, wenn ich verdächtige Gegenstände in einer Umkleidekabine entdecke?
Verdächtige Gegenstände, die auf versteckte Kameras oder Aufnahmegeräte hindeuten könnten, sollten umgehend der Polizei gemeldet werden. Nichts anfassen und den Raum sichern, bis die Behörden eintreffen.
Ist heimliches Filmen in Umkleidekabinen in Deutschland strafbar?
Ja. Die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen ist in Deutschland als eigenständiger Straftatbestand im Strafgesetzbuch geregelt. Wer Personen heimlich in ihrem Intimbereich aufnimmt, macht sich strafbar und muss mit empfindlichen Strafen rechnen.






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