Studio-Hotline 06341–948 948

Niederkirchen: Mit 1,16 Promille am Steuer – Fahrer verliert Führerschein

Ein 35-Jähriger wurde in Niederkirchen bei Deidesheim mit 1,16 Promille am Steuer gestoppt. Der Fahrer verlor seinen Führerschein und muss sich in einem…

Redaktion
·
11. September 2026
Bild ist mit Hilfe von KI generiert
Zuletzt aktualisiert: vor 3 Wochen

Alkohol am Steuer am Vormittag: Polizei stoppt 35-Jährigen in Niederkirchen

Ein Fall von Trunkenheit am Steuer hat sich am Donnerstagmorgen, dem 10. September 2026, in Niederkirchen bei Deidesheim ereignet. Ein 35-jähriger Autofahrer wurde gegen 10 Uhr einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen – mit einem Ergebnis, das ihn nun seinen Führerschein kostet und ein Strafverfahren nach sich zieht.

Besonders auffällig: Der Fahrer versuchte zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen, als er den Streifenwagen der Polizei bemerkte. Dieses Verhalten machte die Beamten aufmerksam. Die Polizisten stoppten den Volvo-Fahrer schließlich in Niederkirchen und stellten bei der anschließenden Kontrolle deutlichen Alkoholgeruch fest.

Alkotest zeigt 1,16 Promille – Blutprobe angeordnet

Ein freiwilliger Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht der Einsatzkräfte: Das Gerät zeigte einen Wert von 1,16 Promille an – ein klarer Verstoß gegen die gesetzlich vorgeschriebene Grenze von 0,5 Promille für Fahrzeugführer. Ab 1,1 Promille gilt in Deutschland absolute Fahruntüchtigkeit, unabhängig von äußerlich sichtbaren Ausfallerscheinungen.

Der Fahrer gab gegenüber den Beamten an, es handle sich lediglich um Restalkohol der vergangenen Nacht. Diese Erklärung änderte jedoch nichts an der rechtlichen Lage: Die Polizisten ordneten eine Blutprobe an, um den Wert gerichtsverwertbar zu sichern. Der 35-Jährige musste seinen Führerschein noch an Ort und Stelle abgeben.

Konsequenzen: Strafverfahren und Führerscheinentzug

Alkohol am Steuer ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, sobald ein Wert von 1,1 Promille erreicht oder überschritten wird – dann handelt es sich um eine Straftat. Der Fahrer muss sich nun in einem Strafverfahren verantworten. Mögliche Konsequenzen sind neben dem Führerscheinentzug auch Geldstrafen oder Freiheitsstrafe sowie die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU), bevor eine Fahrerlaubnis erneut erteilt werden kann.

Dass der Vorfall am helllichten Vormittag stattfand, macht ihn besonders besorgniserregend: Restalkohol aus der Nacht kann noch am nächsten Morgen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Fahrtüchtigkeit führen – auch wenn man sich subjektiv nüchtern fühlt. Der Körper baut Alkohol nur langsam ab, durchschnittlich etwa 0,1 bis 0,15 Promille pro Stunde.

Verkehrssicherheit geht alle an

Fälle wie dieser verdeutlichen, wie wichtig eine konsequente Verkehrsüberwachung durch die Polizei ist. Wer abends oder nachts Alkohol konsumiert, sollte am nächsten Morgen grundsätzlich kein Fahrzeug führen, wenn nicht sichergestellt ist, dass der Alkohol vollständig abgebaut wurde. Im Zweifelsfall gilt: Fahrzeug stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel oder alternative Transportmöglichkeiten zurückgreifen.

Die Polizeiinspektion Haßloch war für die Bearbeitung des Falls zuständig. Rückfragen können direkt an die Inspektion gerichtet werden. Aktuelle Meldungen rund um Verkehrssicherheit und regionale Ereignisse in der Pfalz findet ihr auch auf antenne-pfalz.de.

Quellen


Artikel teilen
Hilf uns, lokale Nachrichten zu verbreiten.

Dein Beitrag für Antenne Pfalz

Ob Meinung, Hinweis oder persönliche Geschichte: Reiche deinen Kommentar ein. Unsere Redaktion prüft deinen Beitrag vor der Veröffentlichung.
Einsatz von KI
Dieser Beitrag wurde mithilfe künstlicher Intelligenz auf Grundlage redaktionell ausgewählter Quellen erstellt, mehrstufig geprüft und vor der Veröffentlichung durch unsere Redaktion freigegeben. KI-generierte Bilder sind entsprechend gekennzeichnet.

Das könnte dich auch interessieren

Diskutiere mit!
Anonym und ganz ohne Anmeldezwang!
Alle Kommentare werden von unserer Redaktion im Vorfeld geprüft.
Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1
Kontakt
2
Unterlagen
3
Datenschutz
WhatsApp vorhanden?
    Datenschutz*

    Kontaktformular

    Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.