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Testkäufe in Ludwigshafen: Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt prüfen Kioske auf Jugendschutz

Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt haben in Ludwigshafen Kioske mit Testkäufen kontrolliert – in zwei von neun Betrieben wurden Verstöße gegen das…

Redaktion
·
17. September 2026
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Zuletzt aktualisiert: vor 2 Wochen

Gemeinsame Kontrollaktion zum Schutz von Jugendlichen

Am Mittwoch, dem 16. September 2026, haben Polizei, Jugendamt und Ordnungsamt in Ludwigshafen gemeinsam Testkäufe in mehreren Kiosken der Stadt durchgeführt. Ziel der Aktion war es, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu überprüfen – insbesondere beim Verkauf von Tabakwaren, E-Zigaretten sowie CBD-Blüten und verwandten Rauchprodukten. Das Ergebnis: In zwei von neun kontrollierten Geschäften wurden Verstöße festgestellt.

Wer war an den Kontrollen beteiligt?

Federführend bei der Aktion waren das Gemeinsame Sachgebiet Jugendkriminalität der Polizeidirektion Ludwigshafen sowie der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Ludwigshafen. Hinzu kamen Vertreterinnen und Vertreter des Bereichs Jugendförderung. Besonders bemerkenswert: Auch Schülerinnen und Schüler der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung nahmen aktiv an den Testkäufen teil. Die Kontrollen fanden zwischen 14 und 16 Uhr statt und erstreckten sich auf Kioske in den Stadtteilen Mitte, Nord und Friesenheim.

Was wurde kontrolliert – und was wurde festgestellt?

Insgesamt wurden neun Geschäfte im Rahmen der Aktion überprüft. Bei zwei dieser Betriebe stellten die Einsatzkräfte Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes fest. In beiden Fällen wurden altersbeschränkte Waren an Jugendliche abgegeben, ohne dass das Verkaufspersonal zuvor eine Identitätskontrolle durchgeführt hatte. Ein gültiger Lichtbildausweis wurde also nicht verlangt – ein klarer Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben.

Die Konsequenzen ließen nicht lange auf sich warten: Gegen das betroffene Verkaufspersonal sowie gegen die jeweiligen Gewerbetreibenden wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die sieben anderen kontrollierten Betriebe hielten die Jugendschutzbestimmungen hingegen korrekt ein.

Was schreibt das Jugendschutzgesetz vor?

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt unter anderem die Abgabe von Suchtmitteln in der Öffentlichkeit. Es soll Kinder und Jugendliche vor den gesundheitlichen Risiken schützen, die mit dem Konsum von Alkohol und Tabakwaren einhergehen. Gewerbetreibende und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – ob im Handel oder in der Gastronomie – sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Alter ihrer Kundschaft zu überprüfen. Als Nachweis gilt dabei insbesondere ein gültiger Lichtbildausweis.

Wer diese Pflicht vernachlässigt, riskiert nicht nur ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, sondern trägt auch eine Mitverantwortung dafür, dass Minderjährige Zugang zu gesundheitsschädlichen Produkten erhalten. Die Aktion in Ludwigshafen zeigt, dass Behörden diese Verstöße ernst nehmen und konsequent verfolgen.

Regelmäßige Kontrollen als präventives Instrument

Die Testkäufe vom 16. September 2026 sind kein Einzelereignis. Polizei und Kommunalbehörden führen solche gemeinsamen Kontrollen regelmäßig durch, um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen zu gewährleisten und Gewerbetreibende für ihre gesetzlichen Pflichten zu sensibilisieren. Das Ziel ist dabei nicht allein die Ahndung von Verstößen, sondern auch die Prävention: Händlerinnen und Händler sollen für das Thema Jugendschutz geschärft werden, bevor es zu Verstößen kommt.

Die Einbindung von Schülerinnen und Schülern der Höheren Berufsfachschule Polizeidienst und Verwaltung in die Testkäufe hat dabei einen doppelten Nutzen: Die angehenden Fachkräfte sammeln praxisnahe Erfahrungen, während die Kontrollen gleichzeitig effektiv durchgeführt werden können.

Jugendschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die Aktion in Ludwigshafen verdeutlicht, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Suchtmitteln eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist – eine, die nur durch das Zusammenspiel verschiedener Akteure gelingen kann. Jugendamt, Ordnungsamt, Polizei und Bildungseinrichtungen ziehen dabei an einem Strang. Dass dennoch zwei von neun Betrieben die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten haben, zeigt, dass weiterer Handlungsbedarf besteht.

Wer Hinweise auf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz in der Region hat oder sich über die rechtlichen Vorgaben informieren möchte, kann sich an die Polizeidirektion Ludwigshafen wenden. Aktuelle Nachrichten rund um Sicherheit und Jugendschutz in der Pfalz und der Region Ludwigshafen finden Sie auch auf antenne-pfalz.de.

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